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  Geschäftsbedingungen   Allgemein      
 


1) Die Angebotstätigkeit läuft auf unbestimmte Zeit und ist freibleibend.


2) Alle Angebote, die der Empfänger erhält, sind nur für diesen bestimmt. Die Weitergabe an Dritte, auch Verwandte, ist nicht gestattet und verpflichtet bei Nichtbeachtung zu Schadensersatz in Höhe der Gesamtprovision.


3) Irrtum, Preisänderung, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und basieren auf Informationen des Verkäufers, Vermieters, Bauherrn, Bauträgers, sowie der Behörden. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für eine behauptete Bonität kann jedoch nicht übernommen werden.


4) Sollten die genannten Angebote bereits von dritter Seite bekannt sein, muss dies innerhalb von drei Tagen mit Nachweis, woher die Kenntnis stammt, mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht und kommt es zu einem Kaufabschluss, ist die Provision in voller Höhe zu leisten.
 

    Kaufobjekte      
 


1) Für den Nachweis oder die Vermittlung bezahlt der Empfänger/Käufer bei Vertragsabschluss durch ihn, einen Verwandten oder Lebenspartner, eine Nachweis- und/oder Vermittlungsprovision in Höhe von 4% (zuzüglich Mehrwertsteuer) des Gesamtkaufpreises unbeschadet einer Gebühr der Verkäuferseite. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt.
 

    Mietobjekte      
 


1) Der Empfänger/Mieter zahlt am Tag des Mietabschlusses durch ihn, einen Verwandten oder Lebenspartner, eine Nachweis- und/oder Vermittlungsprovision in Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt.

 

    win / win - Partner      
 

1) dasstockwerk - win/win- Partner sind bei Provisions- oder Tippgeber - Provisionsfluß selbst und eigenständig für die steuerliche Bekanntmachung verantwortlich.

2.) Grundlage für einen Provisionsanspruch ist der protokollierte Kaufvertrag des empfohlenen Objektes und ein Rechnungseingang des win/win- Partners.