1) Die Angebotstätigkeit läuft auf unbestimmte Zeit und
ist freibleibend.
2) Alle Angebote, die der Empfänger erhält, sind nur für
diesen bestimmt. Die Weitergabe an Dritte, auch Verwandte, ist nicht gestattet
und verpflichtet bei Nichtbeachtung zu Schadensersatz in Höhe der
Gesamtprovision.
3) Irrtum, Preisänderung, Zwischenverkauf bzw. -vermietung
bleiben vorbehalten. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und
basieren auf Informationen des Verkäufers, Vermieters, Bauherrn, Bauträgers,
sowie der Behörden. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
für eine
behauptete Bonität kann jedoch nicht übernommen werden.
4) Sollten die genannten Angebote bereits von dritter
Seite bekannt sein, muss dies innerhalb von drei Tagen mit Nachweis, woher die
Kenntnis stammt, mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht und kommt es zu einem
Kaufabschluss, ist die Provision in voller Höhe zu leisten.
1) Für den Nachweis oder die Vermittlung bezahlt der
Empfänger/Käufer bei Vertragsabschluss durch ihn, einen Verwandten oder
Lebenspartner, eine Nachweis- und/oder Vermittlungsprovision in Höhe von 4%
(zuzüglich Mehrwertsteuer) des Gesamtkaufpreises unbeschadet einer Gebühr der
Verkäuferseite. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande
gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt.
1) Der Empfänger/Mieter zahlt am Tag
des Mietabschlusses durch ihn, einen Verwandten oder Lebenspartner, eine
Nachweis- und/oder Vermittlungsprovision in Höhe von zwei Monatskaltmieten
zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Anspruch auf Provision bleibt
bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen
erlischt.